Feuerwerkskörper sind kein Fluggepäck – auch Wunderkerzen betroffen

Im Hinblick auf das nahende Jahresende weisen die Betreiber von Airports  darauf hin, dass jedwede Pyrotechnik einschließlich Wunderkerzen nicht mit dem Flugzeug transportiert werden dürfen. Das betrifft nicht nur das Handgepäck, sondern ebenso die aufgegebene Fracht.

Die Erfahrungen am Ferenc-Liszt-Flughafen scheinen die zu sein, dass es gegen Jahresende zunehmend „populärer“ wird, entsprechendes Material mitzuführen. In einer Wunderkerze finden sich zahlreiche Materialien, die – einmal in Brand geraten – mit Temperaturen von bis zu 1.600 Grad Celsius abfackeln. Der Sicherheit zuliebe gibt es hier keinerlei Toleranz. Die entsprechenden Gepäckstücke werden in jedem Fall geöffnet und entfernt. Im besten Falle ist das für den Betroffenen „nur“ unangenehm und mit einem erheblichen Zeitverlust verbunden, im schlimmsten Fall werden erhebliche Verspätungen verursacht, teilten die Flughäfen mit.