Wohnungen in Frankreich – Infos zu Mietpreisen, Maklern und Verträgen

Bild: © John Doornkamp/Design/Pics/Valueline/Thinkstock

Chic, elegant und pompös – unsere französischen Nachbarn legen Wert auf Stil, Wangenküsschen und edle Outfits. Viele Deutsche sind dem Charme der Franzosen verfallen und wollen dauerhaft in der Grande Nation leben. Die Immobilienseiten im Internet sind eine ideale Anlaufstelle, um eine schicke Wohnung in Paris, Avignon oder anderen Departements zu finden.

Üblich: Abwicklung über Makleragenturen

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In Frankreich werden Wohnungen selten vom Vermieter inseriert, anstatt dessen erfolgt die Abwicklung über Makleragenturen. Günstige Mietwohnungen in Frankreich werden auch auf deutschen Immobilienportalen angeboten. Suchmasken ermöglichen die Eingabe von Preis, Quadratmetergröße und Ort. Französische Makleragenturen sind in mehreren europäischen Ländern ansässig und stellen regelmäßig neue Mietangebote online. Wer nicht gerade mitten in Paris seine Zelt aufschlagen will, der findet vor allem in ländlichen Gegenden preiswerte Mietobjekte. Beispielweise kostet eine 50-Quadratmeterwohnung in Bouches du Rhônes in der Provence etwa 600 Euro Warmmiete, in Paris müssen Mieter für ein 34-Quadratmeter-Appartement schlappe 2.200 Euro hinblättern. Ein winziges Studio mit 15 Quadratmetern Wohnfläche ist dagegen zum Spottpreis von 950 Euro zu haben.

Anforderungen an den Mieter

Das Mieten einer Wohnung in Frankreich ist relativ komplex. Die Makleragenturen sind sehr genau bei der Auswahl der Interessenten und stellen einige Anforderungen an den Mieter. Voraussetzungen für die Anmietung einer Wohnung sind ein französisches Bankkonto und ein Arbeitsvertrag. Der Vertrag muss Aufschluss über die Höhe des Einkommens geben. Als Faustregel gilt: Die Einkünfte muss drei Mal so hoch sein wie der Mietpreis. Damit nicht genug, fordern Makler einen Bürgen, der die Integrität des neuen Mieters bezeugt, und bei rückständigen Mietzahlungen und einer Reihe anderer „Vergehen“ einspringt. Anderseits können Mieter sicher sein, dass sich die Makleragentur vor dem Einzug um die komplette Renovierung und Mängelbeseitigung kümmert.

Am 1. Januar ist die Wohnsteuer fällig

Wer in Frankreich eine Wohnung bezieht, muss Wohnsteuer, die sogenannte taxe d´habitation entrichten. Diese Wohnsteuer ist immer am 1.Januar fällig. Mieter, die zum Beispiel im Sommer einziehen, müssen erst im Folgejahr Steuern bezahlen. Die Wohnsteuer errechnet sich nicht nur aus den Quadratmetern, sondern auch aus der Wohnlage. Oft dienen weitere Faktoren als Berechnungsgrundlage – die jeweiligen Gemeinden legen die Kriterien fest. In der Regel ist die Wohnsteuer günstiger als die Courtage in Deutschland und liegt nicht höher als eine Monatsmiete. Die Immobilienportale im Internet bieten hilfreiche Informationen und stellen Muster-Mietverträge zum Download zur Verfügung. Leben wie Gott Frankreich – ganz so rosig ist es nicht, doch der besondere Charme des Landes zieht fast jeden in seinen Bann. Der exklusive Charakter des Landes wird dadurch immerhin gewahrt, wie auch ehemalige Kolonien wie Mauritius immer wieder beweisen.